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Millionen-Bußgeld gegen die AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg muss ein Millionen-Bußgeld bezahlen. Genau genommen sind es 1,24 Millionen Euro.
Der Grund? Ein Verstoß gegen die Pflicht zur sicheren Datenverarbeitung nach Artikel 32 DSGVO. Der Artikel ist die zentrale Vorschrift, aus welcher grundsätzlich die Pflicht zur risikobasierten Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten abgeleitet wird. Hier waren die technischen und organisatorischen Maßnahmen unzureichend. So erhielten Personen Werbung per E-Mail, die nicht darin eingewilligt hatten.

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Corona-Auflagen: Restaurants vergessen Datenschutzhinweise

Alle Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer haben mittlerweile die Öffnung von Gaststätten, Biergärten und Restaurants, wie auch von Friseuren und ähnlichen Dienstleistern unter Auflagen wieder erlaubt. Zu den Auflagen gehören die Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, der Mund-Nasen-Schutz für die Angestellten und die Einhaltung der Hygieneregeln. Zusätzlich soll aber auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten zur schnellen Eindämmung eines erneuten Ausbruchs sichergestellt werden. Zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit werden die Gastronomen und Dienstleister verpflichtet die Daten ihrer Gäste zu erfassen.

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Neuorganisation der Datenschutzaufsicht?

Das Land Niedersachsen hat einen Beschlussvorschlag erstellt, der die Datenschutzaufsicht in Deutschland neu ordnen soll. Demnach sollen die Bundesländer den Datenschutzbehörden die Aufsicht über Unternehmen, also nicht-öffentlichen Stellen, entziehen. Über den Vorschlag wird die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) Ende Juni 2020 in Bremen entscheiden.

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