Datenschutz-Nachrichten

BayLDA jetzt mit Onlineberatung

BayLDA jetzt mit Onlineberatung

Von Timo Schutt 8. Juli 2019

BayLDA bietet Onlineberatung

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat seine Webseite überarbeitet und das Angebot der Onlinedienste u.a. um eine Onlineberatung erweitert.

Jetzt gibt es bspw. neben der Einreichung von Beschwerden, der Mitteilung von Datenschutzverletzungen und der Meldung von Datenschutzbeauftragten auch die Möglichkeit eine Onlineberatung in Anspruch zu nehmen.

Einige der Aufsichtsbehörden haben sich bekanntlich in letzter Zeit dahin geäußert, wegen der immensen Überlastung ihre Beratungstätigkeit einzuschränken. Die immense Zunahme der Anfragen führte dabei auch zu der Diskussion, ob und in welchem Umfang Aufsichtsbehörden Beratung anbieten müssen.

Erfreulicherweise hat sich das BayLDA entschieden, im Rahmen der vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen auch weiterhin Beratungen anzubieten. Das kann nur begrüßt werden und sollte auch die anderen Aufsichtsbehörden inspirieren.

Um das Angebot effektiver zu gestalten, soll die Möglichkeit einer Onlineberatung für Bürger (betroffene Personen) und Unternehmen, Vereine, Verbände, Berater usw. (Verantwortliche) angeboten werden.

Wer anfragt, muss zunächst angeben, ob er betroffene Person oder Verantwortlicher ist, und kann dann einen Themenbereich, auf den sich die Frage bezieht, auswählen. Teilweise sind die Antworten auf typische Fragen schon hinterlegt.

Sollte das aber nicht der Fall sein, werden Sie auf ein Formular weitergeleitet, bei dem Sie Ihre Kontaktdaten und die Frage eingeben können und als Antwort eine E-­Mail erhalten.

Die Fragen werden ausgewertet. Wenn festgestellt wird, dass mehrere Fragen zum selben Thema gestellt worden sind, werden die FAQs entsprechend erweitert.

Ein löbliches Angebot.

Timo Schutt
Datenschutz-Berater
Fachanwalt für IT-Recht
DSGVO-Man