Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) hat ein Positionspapier zur Anonymisierung unter der DSGVO veröffentlicht. Es behandelt darin beispielsweise auch die Besonderheiten der TK-Branche.
Unter Anonymisierung versteht man üblicherweise die Befreiung personenbezogener Daten von dem Personenbezug auf eine Art und Weise, die es dem Verarbeiter der betreffenden Daten (also dem “Verantwortlichen” im Sinne der DSGVO) unmöglich macht, diese Daten wieder “zurück zu rechnen”, also den Personenbezug wieder herzustellen.
Das Positionspapier entstand nach Durchführung des ersten öffentlichen Konsultationsverfahrens der Behörde.
Denn Umfang und rechtliche Einordnung der Entfernung des Personenbezugs von Daten sind nach wie vor umstritten.
Daher geht es in dem Papier bspw. um Fragen, wie:
- Ist die Anonymisierung personenbezogener Daten rechtfertigungsbedürftig?
- Welche Rechtsgrundlage ist die richtige?
In dem Positionspapier wird der aktuelle rechtliche Rahmen aufgezeigt. Es soll den Verantwortlichen eine Orientierung bei der datenschutzrechtlichen Bewertung bieten.
Timo Schutt
Fachanwalt für IT-Recht
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