BDSG

Zeiterfassung per Fingerprint ist unzulässig

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 16.10.2019 (Aktenzeichen 29 Ca 5451/19) entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint nicht erforderlich im Sinne von § 26 Absatz 1 BDSG ist. Damit ist das Verfahren ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig.

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BDSG-Änderungen beschlossen

Wie die FAZ heute berichtet, hat sich die Große Koalition in Berlin auf Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geeinigt, die inbesondere zu Erleichterungen von kleinen Unternehmen und Vereinen führen sollen, aber auch Rechtssicherheit im Bereich der Meinungsfreiheit herbeiführen soll.

Es geht insbesondere um zwei Punkte, über die wohl grundsätzlich Einigkeit erzielt wurde.

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Videoüberwachung: BDSG-Regelung europarechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 27. März 2019 deutlich gemacht, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich am europäischen Datenschutzrecht zu messen ist und nicht an der Regelung im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

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