TOMs

Ist ein Verzicht auf Datenschutzmaßnahmen möglich?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass der Datenverarbeiter ein Bündel an Sicherungsmaßnahmen zu treffen und zu

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Datenschutz im Home-Office

Das Home-Office, die Arbeit von zu Hause. Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist sie in aller Munde. Aber sicherlich hat Corona die Entwicklung zu mehr Home-Office massiv beschleunigt. Seit dem 19.01.2021 ist klar: Arbeitgeber sind dann, wenn der Arbeitsplatz für das Arbeiten im Home-Office geeignet ist, dem Arbeitnehmer auch das Home-Office aktiv anbieten. Viele Millionen Arbeitnehmer dürften mittlerweile ganz oder teilweise im Home-Office arbeiten.

Was aber viele Arbeitgeber nicht auf dem Schirm haben: Was ist mit dem Datenschutz im Hone-Office? Was ist mit der IT-Sicherheit? Wir kann ein angemessenes Schutzniveau auch bei den Beschäftigten zu Hause hergestellt werden?

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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Die Datenschutzgrundverordnung verlangt, dass jedes Unternehmen interne Maßnahmen zur Daten- und IT-Sicherheit umsetzt und auf Verlangen nachweist. Die Maßnahmen sind technischer aber gleichermaßen auch organisatorischer Natur. Dies entspricht dem risikobasierten Ansatz der DSGVO.

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