DSGVO-Schulungen

DSGVO-Schulungen

Datenschutz-Schulungen / DSGVO-Schulungen:
Unterhaltsam und verständlich

Ich weiß, kein Mensch findet Datenschutz spannend, lustig oder gar unterhaltsam. Aber, warum ist das so? Vielleicht hat Ihnen einfach noch keiner das Thema verständlich, kompetent und unterhaltsam vorgetragen?!

Regelmäßig sprechen mich Teilnehmer meiner Datenschutz-Schulungen und DSGVO-Schulungen nach der Veranstaltung darauf an, dass Sie zum ersten Mal gemerkt haben, dass das Thema auch Spaß machen kann. Und auch, wenn zugegebenen nicht alle ständig lachen und sich amüsieren: Verständlich – so viel würde ich behaupten wollen – sind meine Schulungen allemal.

Vertrauen Sie mir. Ich weiß, was ich tue!

Egal, ob online, offline, Inhouse oder nicht, egal ob Webinar oder Seminar: Ich biete alle Formate für Ihre Datenschutz-Schulung / DSGVO-Schulung an.

Melden Sie sich bei mir und Sie bekommen ein individuelles Angebot:
Per E-Mail, über unser Webformular oder per Telefon 0721 / 120 50 90


Datenschutz-Schulungen / DSGVO-Schulungen:
Wichtig und verpflichtend

Egal,

  • ob Sie zur Geschäftsleitung eines Unternehmens gehören,
  • ob Sie interner oder externer Datenschutzbeauftragter sind oder werden wollen,
  • ob Sie im Unternehmen Ansprechpartner für den Datenschutz sind oder,
  • ob Sie als Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen.

Für alle gilt:

Sie brauchen Datenschutz-Schulungen, insbesondere DSGVO-Schulungen.


Warum brauche ich Datenschutz-Schulungen / DSGVO-Schulungen ?

Für die Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung braucht dieses Wissen, da Datenschutz von Gesetzes wegen immer Chefsache ist. Daher muss der Datenschutzbeauftragte auch direkt an die Geschäftsleitung berichten. Und der Verzicht auf solche Maßnahmen und Schulungen kann sogar eine eigene Haftung der Geschäftsleitung auslösen (Stichwort „Organisationsverschulden“).

Für den Datenschutzbeauftragten

Egal, ob intern oder extern: Nach Artikel 37 Absatz 5 DSGVO gilt:

Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.

Es ist unstrittig, dass dazu nicht nur von Beginn der Tätigkeit, sondern regelmäßig, mindestens jährlich die Fortbildung und Schulung auf dem Gebiet des Datenschutzes und der DSGVO gehören. Beim internen Datenschutzbeauftragten muss der Arbeitgeber diesem solche Besuche zur Schulung und Fortbildung ermöglichen und finanzieren.

Für den internen Ansprechpartner

Haben Unternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, benennen sie oft einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin zum Ansprechpartner in Sachen Datenschutz und DSGVO. Das ist auch gut und richtig so, denn mindestens eine Person muss sich für den Datenschutz im Unternehmen meiner Meinung nach verantwortlich fühlen. In meiner Praxis als Datenschutzanwalt habe ich auch viel mit diesen Ansprechpartner im Unternehmen zu tun und berate diese.

Aber wie sollen diese Mitarbeiter ihre Rolle ausfüllen, wenn sie nicht mindestens die Grundlagen des Datenschutzes kennen und ihr Wissen nicht regelmäßig auffrischen?

Für den Mitarbeiter

Datenschutz-Fortbildung und Datenschutz-Schulungen für die Mitarbeiter sind sehr wichtig. Besonder natürlich für die, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen.

Denn: Was bringt das beste Datenschutzkonzept, der beste Datenschutzbeauftrage etc., wenn die Mitarbeiter nicht wissen, warum die Maßnahmen zum Datenschutz wichtig sind, was sie genau bedeuten, was konkret zu beachten ist und wann sie besser über ein Problem informieren sollten?

Nicht nur deshalb muss der betriebliche Datenschutzbeauftragte auch regelmäßig die Mitanbieter schulen.

Ohne die Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Datenschutz geht es nicht. Denn letztlich sind es die Mitarbeiter, die im Unternehmen die Datenschutzvorschriften einhalten müssen. Daher müssen sie diese verstehen.

Aber das ist nur der erste Schritt. Die Mitarbeiter müssen auch wissen, warum die Einhaltung wichtig ist, welche Ideen und Gedanken dahinter stecken und wie sie in ihrem Fachbereich vorgehen müssen, um diese Vorgaben einhalten zu können.

Und aufgrund von Fluktuation, Neueinstellungen und Änderungen in Recht und Gesetz sind regelmäßige Auffrischungen aller Schulungen und Maßnahmen unumgänglich. Denn nur so bleiben Sie „am Ball“ und können sicher sein, dass der Datenschutz auch gelebt und verstanden wird.

Schulen Sie daher auch die einzelnen Teams und Abteilungen 

Wichtig sind meiner Meinung nach vor allem einzelne Schulungen für

  • die IT-Abteilung,
  • Revision,
  • HR / Personalwesen,
  • Marketing,
  • Vertrieb.

Sie haben Interesse an einer Datenschutz-Schulung / DSGVO-Schulung?

Worauf warten Sie dann noch?

Nehmen Sie sofort Kontakt mit mir auf:

Per E-Mail an info@meindatenschutzpartner.de oder per Telefon an 0721 / 120 50 90

Ich freue mich auf Sie

Timo Schutt
Ihr Datenschutz Partner
Fachanwalt für IT-Recht