Weiter Streit um Facebook-Fanpages: Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einer Stellungnahme vom 01.04.2019 klargestellt, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages auch weiterhin nicht datenschutzkonform möglich sei.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2018 entschieden, dass es eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO zwischen Facebook und den Betreibern von Facebook-Fanpages gibt.
Facebook hatte einige Zeit nach diesem Urteil eine Joint Controller Vereinbarung erstellt und die weitere Nutzung von Facebook-Fanpages von der Annahme dieser Vereinbarung durch die Betreiber abhängig gemacht.
Die Datenschutzkonferenz hat aber jetzt erklärt, dass das Vertragsmuster nicht ausreichend ist. Es müsse vielmehr erheblich nachgebessert werden. Bis dahin, so die DSK, sei “ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.”.
Die DSK ist die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die Stellungnahmen haben keinen verbindlichen Rechtscharakter, offenbaren aber, in welche Richtung die Behörden die DSGVO auslegen werden. Ob die Interpretation dann richtig oder falsch ist, werden die Gerichte entscheiden.
Zum Mustervertrag von Facebook heißt es im einzelnen:
“Diese von Facebook veröffentliche „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“ erfüllt nicht die Anforderungen an eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO. Insbesondere steht es im Widerspruch zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO, dass sich Facebook die alleinige Entscheidungsmacht „hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten” einräumen lassen will.
Die von Facebook veröffentlichten Informationen stellen zudem die Verarbeitungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit Fanpages und insbesondere Seiten-Insights durchgeführt werden und der gemeinsamen Verantwortlichkeit unterfallen, nicht hinreichend transparent und konkret dar. Sie sind nicht ausreichend, um den Fanpage-Betreibern die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher ihrer Fanpage zu ermöglichen.”
Den Volltext des Positionspapiers der DSK können Sie hier herunterladen:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190405_positionierung_facebook_fanpages.pdf
Timo Schutt
Datenschutzberater
DSGVO-Man