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Was bedeutet “Pseudonymisierung”?

Was bedeutet “Pseudonymisierung”?

Von Timo Schutt 18. Dezember 2019

Ein Pseudonym kennt man am ehesten aus der Literatur. Ein Autor möchte nicht als Urheber eines Buches in Erscheinung treten und nutzt ein Pseudonym.

Im Datenschutz spielt der Begriff der Pseudonymisierung eine wichtige Rolle. Im Kern geht es dabei um nichts anderes, als beim Autor: Der reale Name, die realen Daten zu einer Person werden ersetzt durch andere Daten. Diese anderen Daten lassen für den Außenstehenden, also den Dritten, keinen direkten Rückschluss auf eine Person zu.

Im Deutsch des Gesetzgebers klingt das dann so (Artikel 4 Nummer 5 DSGVO):

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

“Pseudonymisierung” die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Aus dem Gesetz, besser gesagt der Verordnung (nämlich der DSGVO) kann man mit etwas Mühe also die Voraussetzungen herauslesen. Diese wären:

  • Die personenbezogenen Daten werden durch andere Daten ersetzt,
  • ohne die Hinzuziehung weiterer Infos können die Daten daher nicht mehr einer Person konkret zugeordnet werden,
  • die weiteren Infos werden gesondert aufbewahrt und
  • die weiteren Infos sind mit bestimmten Maßnahmen gesichert worden.

Klassisches Beispiel wäre hier die Kundennummer. Name, Adresse usw. eines Kunden werden ersetzt durch die Kundennummer. In der weiteren Datenverarbeitung wird nur noch die Kundennummer verwendet, nicht mehr die zugehörigen personenbezogenen Daten. Ein außenstehender Dritter kann mit der Kundennummer alleine nichts anfangen. Für die Zuordnung zur konkreten Person braucht er Zusatzinfos. Solange also die Verknüpfung von Kundennummer und Kunde getrennt davon gespeichert wird und diese Zusatzinfos mit technischen und  organisatorischen Maßnahmen dem Risiko angemessen gesichert sind, ist die Kundennummer ein Pseudonym.

Dadurch, dass aber die Zuordnung wieder hergestellt werden kann, kann eine Pseudonymisierung den Personenbezug nicht komplett entfallen lassen. Das ist der entscheidende Unterschied zur Anonymisierung.

Die Pseudonymisierung führt also nicht dazu, dass das Datenschutzrecht nicht mehr anwendbar wäre. Denn personenbezogene Daten haben wir auch dann, wenn es mit bestimmten nicht ganz fernliegenden Methoden, die nicht völlig aussichtslos sind möglich ist den Bezug zu einer Person (wieder) herzustellen.

Also: Auch ein pseudonymes Datum ist ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO.

Aber: Die Pseudonymisierung ist ein gutes Instrument zur Erhöhung der Datensicherheit, ist also eine taugliche, weil geeignete technische und organisatorische Maßnahme, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Daher steht das auch so in Artikel 32 Absatz 1 a) DSGVO.

Es ist daher aus verschiedenen Gründen eine gute Idee immer dann, wenn man die direkt der Person zuordenbaren Daten gar nicht braucht, nur die pseudonymen Daten zu verwenden und zu verarbeiten.

Timo Schutt
Datenschutz-Berater
Fachanwalt für IT-Recht