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EuGH: Privacy Shield unwirksam – Datenübermittlungen in USA damit rechtswidrig

EuGH: Privacy Shield unwirksam – Datenübermittlungen in USA damit rechtswidrig

Von Timo Schutt 16. Juli 2020

Privacy Shield unwirksam – Und nun?

Paukenschlag für alle Unternehmen: Der europäische Gerichtshof hat heute in einem Urteil entschieden, dass das so genannte EU-U.S.-Privacy Shield unwirksam ist. Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind enorm.

Das Urteil betrifft alle Unternehmen, die Daten mit den USA austauschen. Dabei dürfte es heutzutage kein Unternehmen mehr geben, das nicht Daten mit den USA austauscht. Denn schon die Nutzung eines iPhone (Apple) oder eines ein Android Smartphones (Google), das Betreiben einer Facebook Fanpage, die Nutzung von Googlediensten, die Nutzung von Cloud-Services in den USA, wie beispielsweise Dropbox führen alle zu einer Datenübermittlung aus der EU heraus in die USA.

Damit betrifft das Urteil vom heutigen Tage alle Unternehmen. Alle Unternehmen müssen daher auch handeln. Denn durch das Urteil ist klar, dass ab sofort Datenübermittlungen in die USA rechtswidrig sind, wenn sie nicht auf neue rechtmäßige Beine gestellt werden.

Es gibt im Moment eigentlich nur eine Lösung, wie eine Datenübermittlung in die USA dauerhaft rechtmäßig funktionieren kann. Bis sich die EU und die USA in einem Nachfolgeabkommen zum Privacy Shield erneut einigen wird es Monate, ja vielleicht Jahre dauern. Bis dahin braucht es eine taugliche Lösung. Diese könnte in der Vereinbarung der so genannten EU-Standardvertragsklauseln liegen.

Sehr gerne können wir Sie hier unterstützen und beraten und ihnen die erforderlichen Informationen und Klauseln zur Verfügung stellen, um ihre Datenübermittlungen in die USA weiter rechtfertigen zu können. Auf keinen Fall sollten Sie die neue Rechtslage ignorieren. Denn sicherlich werden auch die Datenschutzbehörden entsprechende Prüfungen vornehmen und auf die Umsetzung des Urteils des EuGH bestehen.

Melden Sie sich also sehr gerne bei uns. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen die Rechtslage zu ihren Gunsten zu verändern.

EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020 – C 311/18

Pressemitteilung des EuGH

Urteil im Volltext (auf Englisch)

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Timo Schutt
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