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Datenschutzbehörde: Einsatz von Google Analytics ist DSGVO-Verstoß

Bei Goog­le Ana­ly­tics dürfte es sich um das am weitesten verbreitete Tracking-Tool auf Webseiten handeln. Das Problem: Die anfallenden Daten verarbeitet Google auch für seine eigenen Zwecke. Aus diesem Grund sagt die französische Datenschutzbehörde CNIL jetzt ganz deutlich: Die Ver­wen­dung von Goog­le Ana­ly­tics ist nicht mit der DSGVO ver­ein­bar. Dies gilt nach einer Ent­schei­dung der CNIL immer dann, wenn das Tool auf Web­sei­ten mit eu­ro­päi­schen Be­su­chern zum Ein­satz kommt.

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