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Datenschutzbehörde: Einsatz von Google Analytics ist DSGVO-Verstoß
14. Februar 2022
Bei Google Analytics dürfte es sich um das am weitesten verbreitete Tracking-Tool auf Webseiten handeln. Das Problem: Die anfallenden Daten verarbeitet Google auch für seine eigenen Zwecke. Aus diesem Grund sagt die französische Datenschutzbehörde CNIL jetzt ganz deutlich: Die Verwendung von Google Analytics ist nicht mit der DSGVO vereinbar. Dies gilt nach einer Entscheidung der CNIL immer dann, wenn das Tool auf Webseiten mit europäischen Besuchern zum Einsatz kommt.
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