Tag "Löschungsanspruch"

Kein Löschungsanspruch bei einer Abmahnung

Artikel 17 DSGVO gewährt einen Löschungsanspruch für personenbezogene Daten. Betroffene können jederzeit Löschung gegenüber dem verantwortlichen Datenverarbeiter fordern. Allerdings sind in Artikel 17 Absatz 1 DSGVO Bedingungen für das Bestehen des Löschungsanspruchs genannt. Und in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO werden wiederum Ausnahmen vom generellen Löschungsanspruch formuliert.

Nicht verwunderlich ist es also, dass die Reichweite des Löschungsanspruchs bis heute höchst umstritten ist und über die Anwendbarkeit und Auslegung der verschiedenen Bedingungen und Ausnahmen gestritten wird.

Auch in meiner täglichen Beratungspraxis tauchen immer wieder solche Fälle auf, dass ein (ehemaliger) Kunde oder ein (ehemaliger) Beschäftigter Löschung verlangt. Oftmals passiert das ganz unspezifisch. Es soll einfach alles gelöscht werden. Manchmal aber wird auch ganz gezielt die Löschung bestimmter Daten verlangt. So auch in dem hier zu besprechenden Fall. 

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