Tag "Rechtsprechung"

DSGVO-Verstöße können abgemahnt werden

Können DSGVO-Verstöße von Wettbewerbern abgemahnt werden? Das ist eine verdammt gute Frage. Leider gibt es darauf völlig unterschiedliche Antworten. Die Kurzfassung des Problems: Hat die DSGVO einen abschließenden Sanktionscharakter? Wenn Ja, dann bleibt kein Raum für Ansprüche, die von außerhalb der DSGVO kommen. Damit sind Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht (UWG) also nicht mehr zulässig. Die Gegenmeinung sagt, naja, das Gegenteil eben. Eine Zwischenmeinung, der ich mich anschließe, sagt: Es kommt darauf an (Typische Anwaltsantwort, ich weiß).

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