Tag "TOMs"

Millionen-Bußgeld gegen die AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg muss ein Millionen-Bußgeld bezahlen. Genau genommen sind es 1,24 Millionen Euro.
Der Grund? Ein Verstoß gegen die Pflicht zur sicheren Datenverarbeitung nach Artikel 32 DSGVO. Der Artikel ist die zentrale Vorschrift, aus welcher grundsätzlich die Pflicht zur risikobasierten Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten abgeleitet wird. Hier waren die technischen und organisatorischen Maßnahmen unzureichend. So erhielten Personen Werbung per E-Mail, die nicht darin eingewilligt hatten.

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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Die Datenschutzgrundverordnung verlangt, dass jedes Unternehmen interne Maßnahmen zur Daten- und IT-Sicherheit umsetzt und auf Verlangen nachweist. Die Maßnahmen sind technischer aber gleichermaßen auch organisatorischer Natur. Dies entspricht dem risikobasierten Ansatz der DSGVO.

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