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Foto ohne Einwilligung – Beschäftigte erhält 5.000 Euro Schadensersatz

Das Arbeitsgericht (ArbG) Münster hat entschieden, dass einer Beschäftigten eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zusteht, da der Arbeitgeber ein Foto der Mitarbeiterin zu Marketingzwecken verwendet hat, ohne die erforderliche Einwilligung eingeholt zu haben.

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