
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Sie sind ggf. gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.
Selbst wenn nicht, ist es aber immer eine gute Idee!
Ihr Experte: Timo Schutt
rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Datenschutzbeauftragter
Sie haben noch keinen Datenschutzbeauftragten?
Sie brauchen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als 20 Mitarbeiter im Unternehmen mit personenbezogenen Daten zu tun haben (§ 38 BDSG). Oft brauchen Sie aber auch schon bei weniger Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten. Beispielsweise dann, wenn Ihr Geschäftsmodell auf der Verarbeitung personenbezogener Daten basiert (Art. 37 DSGVO).
Aber: Sie können und sollten sowieso freiwillig einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben. Denn er kümmert sich im Unternehmen um das Thema Datenschutz, berät, prüft, weist auf Probleme hin und setzt auf Ihren Wunsch hin wichtige Maßnahmen zur Datenschutz-Compliance um. Der Datenschutzbeauftragte dokumentiert für Sie alle Datenschutzmaßnahmen und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um Datenschutz und Datensicherheit. Und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Ich bin seit über 20 Jahren als Datenschutzanwalt tätig und wurde von meinen Mandanten oft gefragt, warum ich nicht auch ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter werden will. Daher habe ich mich 2019 entschlossen auch diesen Service anzubieten.
Wenn Sie Interesse haben, ist es am Besten, wenn wir uns persönlich sprechen und ich Ihnen mein Konzept und das Vorgehen erläutern kann. Sie können auch über das Webformular ein Angebot einholen. Dann wäre es gut, wenn Sie mir bereits Informationen zu Ihrem Unternehmen (Größe, Branche, Portfolio etc.) geben.

Welche Leistungen erhalten Sie von mir als Datenschutzbeauftragter?
- Dauerhafte Beratung: Nach erfolgter Bestellung zum Datenschutzbeauftragten stehe ich Ihnen dauerhaft zur Verfügung. Sie können mich jederzeit kontaktieren, Fragen stellen, Projekte klären etc.
- Proaktive Kontrolle: Ich komme auch proaktiv mit Hinweisen, Empfehlungen, Fragen oder Stichproben zur Herstellung und zum Erhalt Ihrer Datenschutz-Konformität auf Sie zu.
- Regelmäßige Besprechungen: Regelmäßig (monatlich oder quartalsweise, je nach Aufkommen an Themen und Fragen) treffen wir uns online in einem Jour Fixe zum Datenschutz, tauschen uns aus, bestimmten die weiteren Maßnahmen und klären ggf. offen Fragen.
- Lizenz für Datenschutzmanagementsystem: Wenn Sie mich beauftragen, erhalten Sie für die Dauer meiner Bestellung eine kostenfreie Lizenz für ein umfassendes browserbasiertes Datenschutzmanagementsystem. Hier bauen wir Ihre Datenschutz-Compliance auf und können schnell alle erforderlichen Informationen finden und zur Verfügung stellen.
- Überlassung von Checklisten, Vorlagen und Mustern: Für Ihre Datenschutztexte, Dokumentationen und sonstigen Schriftstücke können Sie von mir alle möglichen Vorlagen erhalten, die ich natürlich auch für Sie individualisiere. Sie erhalten eine übersichtliche Preisliste, die transparent die hierfür anfallenden Pauschalen darstellt.
- Jährliche Schulungen: Im Grundtarif enthalten ist eine jährliche Mitarbeiterschulung zum Thema Datenschutz. Diese kann online als Webinar oder vor Ort bei Ihnen als Inhouse-Schulung stattfinden und dient der Herstellung und Erhaltung der Awareness Ihrer Mitarbeiter.
- Erstellung von Jahresberichten: Jedes Vertragsjahr erhalten Sie einen schriftlichen Jahresbericht über den Stand Ihrer Datenschutz-Compliance. Hier weise ich auf die erfolgten Maßnahmen hin und empfehle bestimmte weitere Vorgehensweisen.

Wie läuft die Bestellung als Datenschutzbeauftragter ab?
- Kennenlernen: Das Kennenlernen erfolgt telefonisch, per Videocall oder per E-Mail. Wenn ich aus dem Gespräch oder Ihrer Website keine eindeutigen Informationen erhalte, stelle ich Ihnen einige Fragen, die die Einordnung der richtigen Tarifstufe ermöglichen (bspw. zur Anzahl der Beschäftigten, zur Branche und zum Leistungskatalog des Unternehmens). Im Anschluss erhalten Sie die Vertragsunterlagen und, falls keine Fragen oder Anmerkungen von Nöten sind, folgt der Vertragsabschluss.
- Datenschutz-Erstcheck: Es folgt eine Analyse aller bereits vorhandenen Unterlagen und Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Hierbei geht es darum, den Status Quo zu ermitteln und festzustellen, was Sie schon haben und wo noch konkreter Bedarf besteht.
- Fahrplan zur Datenschutz-Compliance: Für alles, was auf der Basis meines Erstchecks fehlt oder geändert werden muss, erstelle ich Ihnen einen konkreten Fahrplan. Hier priorisiere ich die ToDo’s und empfehle Ihnen bestimmte Maßnahmen.
- Umsetzung: Die Umsetzung des Fahrplans erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen. Die laufende Beratung, Berichterstattung und Schulung erfolgt gemäß des Leistungsumfangs Ihrer Tarifstufe.

