Datenschutzbeauftragter

Sie brauchen auf jeden Fall dann einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als 20 Mitarbeiter im Unternehmen mit Daten zu tun haben (§ 38 BDSG). Oft brauchen Sie aber auch schon bei weniger Mitarbeitern einen. Beispielsweise dann, wenn Ihr Geschäftsmodell auf der Verarbeitung personenbezogener Daten basiert (Art. 37 DSGVO).

Aber: Sie können und sollten sowieso freiwillig einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben. Denn er übernimmt für Sie Verantwortung in Sachen Datenschutz, berät, prüft und setzt um. Er dokumentiert und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um Datenschutz und Datensicherheit.

Ich bin seit 19 Jahren als Datenschutzanwalt unterwegs und wurde von meinen Mandanten oft gefragt, warum ich nicht auch ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter werden will. Daher habe ich mich 2020 entschlossen diesen Service auch anzubieten.

Wenn Sie Interesse an meinen Leistungen als Ihr neuer Datenschutzbeauftragter haben, dann ist es am Besten, wenn wir uns persönlich sprechen und ich Ihnen mein Konzept und das Vorgehen erläutern kann. Sie können auch über unser Webformular ein Angebot erfragen. Dann wäre es gut, wenn Sie mir bereits Informationen zu Ihrem Unternehmen (Größe, Branche, Portfolio etc.) geben würden.

WIE LÄUFT ES AB?

Ein Kennenlernen erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Wenn ich aus dem Gespräch oder bspw. der Website keine eindeutigen Informationen erhalte, stelle ich Ihnen einige Fragen, die die Einordnung der Tarifstufe (Mini, Medi, Maxi) ermöglichen.

Im Anschluss erhalten Sie die Vertragsunterlagen und, falls keine Fragen oder Anmerkungen von Nöten sind, folgt der Vertragsabschluss.

Es folgt eine Analyse aller bereits vorhandenen Unterlagen und Maßnahmen in Ihrem Unternehmen.
Hierbei geht es darum, den Status Quo zu ermitteln und festzustellen, was Sie schon haben und wo noch konkreter Bedarf besteht.
Darauf aufbauend gilt das Baukastenprinzip: Jeder zahlt individuell das, was er wirklich benötigt.

Was auf der Basis des Erstchecks fehlt oder geändert werden muss, erstelle ich in einem Fahrplan. Hier priorisiere ich die To-Dos und empfehle bestimmte Maßnahmen.

Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen.
Die laufende Beratung, Berichterstattung und Schulung erfolgt gemäß des Leistungsumfangs Ihrer Tarifstufe.

IHRE VORTEILE:

  • Keine Betriebsbrille, sondern unabhängiger Blick auf das Unternehmen
  • Ein Ansprechpartner, ein Kommunikationsweg – keine Schnittstellen
  • Konzentration auf Aufgaben, die mit dem Datenschutz in Verbindung stehen
  • Two in One: Datenschutzbeauftragter und Datenschutzanwalt in Personalunion
  • Langjährige Erfahrung
  • Entwicklung vieler erforderlicher Texte durch bereits bestehende Betreuung für viele Unternehmen
  • 24/7 Notruf: Erreichbarkeit über unser Callcenter
  • Kein Mitarbeiter ist durch die interne Datenschutztätigkeit blockiert

LERNEN SIE MICH KENNEN!

Wenn Sie einen DatenschutzBeauftragten suchen, lernen wir uns am besten kennen.

Ganz einfach: