Auskunftsanspruch

Auskunftsanspruch erfasst auch Notizen, Vermerke und Protokolle

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO führt zurzeit zu einer Menge Urteilen. Denn der konkrete Umfang des Anspruchs ist nach wie vor nicht ganz klar. Verantwortliche, die zur Auskunft aufgefordert werden versuchen natürlich die Auskunftserteilung oder zumindest einen großen Teil davon, zu vermeiden. Auch ich rate meinen Kunden und Mandanten dazu nicht jedes Auskunftsverlangen automatisch zu erfüllen. Denn es ist wichtig, dass sich nach und nach ein Rechtsrahmen herausbildet, an dem wir uns künftig orientieren können.

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Pflicht zu Negativauskunft

Wie so vieles ist es auch umstritten, ob der Verantwortliche auf ein Auskunftsverlangen nach Artikel 15 DSGVO auch dann reagieren muss, wenn er gar keine Daten der anfragenden Person verarbeitet ( so genannte “Negativauskunft”).

Soweit für mich ersichtlich, gibt es dazu bisher so gut wie keine Urteile. Jetzt hat sich aber ein Amtsgericht dazu geäußert. Daher wollen wir uns das Urteil etwas näher anschauen. 

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