Andranik Hakobyan (canva)

Ihr Datenschutzberater

Stellen Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform auf!

Ihr Experte: Timo Schutt

Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht
Externer Datenschutzbeauftragter

Beratung zu allen Rechtsfragen aus dem Datenschutz
Prüfung und Erstellung aller Texte und Verträge
Durchführung von Schulungen und Workshops

Kompetenz im Datenschutzrecht

Mit mir zu 100% Datenschutz-Compliance

Als Ihr DatenschutzBerater stehe ich immer dann an Ihrer Seite und berate Sie, wenn Sie mich brauchen. Punktuell, projektbezogen oder dauerhaft als Ansprechpartner für Ihren internen Datenschutzbeauftragten Ihren externen Datenschutzbeauftragten oder Ihren Mitarbeiter im Unternehmen, der sich um das Thema Datenschutz kümmert.

Eigentlich bin ich Rechtsanwalt. Als Partner Der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte in Karlsruhe, bin ich in vielen Bereichen des IT-, Internet-, und Datenschutzrechts zu Hause.

Und das ist Ihr großer Vorteil: Die meisten externen Datenschutzbeauftragten und so gut wie alle internen Datenschutzbeauftragten haben keine juristische Ausbildung. Ohne Rechtskenntnisse aber kann die DSGVO nicht vollständig umgesetzt werden. Davon bin ich fest überzeugt.

Daher brauchen Sie auf jeden Fall einen Datenschutzberater mit anwaltlicher Ausbildung. Also einen, wie mich.

Ich berate und unterstütze seit über 20 Jahren kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Sachen Datenschutz. Und natürlich vor allem im Datenschutzrecht. Denn das ist meine Passion. Als Fachanwalt für IT-Recht kenne ich auch die technischen Hintergründe. Und das ist für die rechtliche Beurteilung und Beratung sehr wichtig.

Ich helfe Ihnen bei der richtigen und rechtssicheren Anwendung und Umsetzung der Datenschutzregeln, insbesondere von DSGVO und BDSG.

Vom Datenschutz-Check über die Erstellung aller erforderlicher Verträge und Texte bis hin zu Webinaren, Seminaren und Inhouse-Schulungen Ihrer Mitarbeiter bin ich ganzheitlich in Sachen DSGVO und Datenschutz für Sie da.

Ich kann Sie daher auch ohne die offizielle Funktion als bestellter betrieblicher Datenschutzbeauftragter punktuell und auf Zuruf jederzeit unterstützen. Ohne Grundpreis, ohne Datenschutz-Erstcheck u.ä.

Mit internen (und auch externen) Datenschutzbeauftragten meiner Mandanten arbeite ich bereits hervorragend zusammen. Sie sind in der Regel nicht juristisch geschult. Ich ergänze in diesen Fällen die fachliche Kompetenz des bereits bestellten Datenschutzbeauftragten.

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Artikel in der DSGVO
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Paragraphen im BDSG
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Aufsichtsbehörden in Deutschland
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Bußgelder 2023 in Mio. €

Ihre Pflichten im Datenschutz

Die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Das Datenschutzrecht wird primär in der DSGVO und dem BDSG geregelt. Verstöße dagegen, Lücken in der Umsetzung, Datenpannen u.a. werden sehr schnell sehr teuer. Denn bei einem Verstoß drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist).

Das Datenschutzrecht verpflichtet Sie unter anderem dazu,

  • einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und der Datenschutzbehörde zu melden, wenn in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verwenden,
  • ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen, ständig zu aktualisieren und es der Datenschutzbehörde unverzüglich zur Verfügung zu stellen,
  • bei Datenverarbeitung durch Dritte (bspw. Dienstleister, wie Cloud-Anbieter, Lohnbüro u.a.) einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (oder die gemeinsame Verantwortung, Joint Controllership) zu schließen,
  • umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit und IT-Sicherheit zu implementieren, einzuhalten und ggf. nachzuweisen,
  • eine Datenpanne (Datenleak) der Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden zu melden und alle Datenpannen schriftlich zu dokumentieren,
  • zur Erfüllung der sog. Rechenschaftspflicht alle Maßnahmen im Bereich Datenschutz zu dokumentieren.

Bei all diesen Punkten kann ich Sie unterstützen!

Wie ich Ihnen helfen kann?

  • Erstellung von Texten (Datenschutzerklärungen, Einwilligungstexte, Informationstexte für verschiedene Datenerhebungen usw.)
  • Erstellung von Verträgen (Auftragsverarbeitungs-Vertrag, Gemeinsame Verantwortung usw.)
  • Unterstützung bei der Implementierung von Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden
  • Erstellung und Umsetzung von Datenschutzkonzepten
  • Unterstützung bei der Einhaltung von Meldepflichten einschließlich Durchführung der Meldung bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Erstellung von internen Richtlinien und Policies (IT-Sicherheitsrichtlinie, Homeoffice- bzw. Mobileoffice-Richtlinie, KI-Richtlinie usw.)
  • Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Unterstützung bei Bußgeldverfahren bzw. bei der Kommunikation mit den Datenschutzaufsichtsbehörden
  • Prüfung von Konzepten für Videoüberwachungen in Betrieben oder auf Großveranstaltungen u.a.
Timo Schutt
Sebastian Heck
Rechtsanwalt Timo Schutt ist Ihr Spezialist für Datenschutzrecht und Ihr Ansprechpartner bei allen Datenschutzfragen.
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Sie können Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt als externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Profitieren Sie von seinem Know-How als langjährig spezialisierter Rechtsanwalt im Datenschutzrecht!

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