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Mitarbeiterfotos auf Facebook: 1.000 Euro Schadensersatz

Die DSGVO sieht nicht nur hohe Bußgelder vor. Es drohen auch saftige Schadensersatzansprüche. In diesem Fall zugunsten betroffener Arbeitnehmer. Denn das Arbeitsgericht in Lübeck hat in einem Beschluss vom 20.06.2019 (Aktenzeichen 1 Ca 538/19) interessante Ausführungen zum Schadensersatz für die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos gemacht.

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