Timo Schutt
Sebastian Heck

Timo Schutt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
DATENschutzexperte
externer Datenschutzbeauftragter

Ihr Datenschutzbeauftragter
Ihr Datenschutzberater
Ihr Anwalt für Datenschutz-Recht

Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzberater
Fachanwalt für IT-Recht

Mein Jura-Studium absolvierte ich an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens kam ich im Jahr 2000 für mein Referendariat an das Landgericht Karlsruhe.

Während des Referendariats war ich bereits in Nebentätigkeit in einer Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei tätig. Außerdem konnte ich in dieser Zeit in einer Patentrechtskanzlei in Pretoria (Südafrika) mein Wissen im Urheberrecht vertiefen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 2002 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und begann meine anwaltliche Tätigkeit in einer renommierten wirtschaftsrechtlich orientieren Anwalts-Kanzlei in Baden-Baden.

2003 habe ich mich mit meinem Kollegen Thomas Waetke selbstständig gemacht und die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte in Karlsruhe gegründet. Dort habe ich mich von Anfang an auf die Bereiche IT-Recht und Datenschutz spezialisiert.

Seit 2007 bin ich zusätzlich auch Fachanwalt für IT-Recht, ein Titel, den ich seitdem durch jährliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Bereich jeweils bestätigen muss.

Zu meinen Spezialgebieten halte ich regelmäßig Vorträge, Webinare und Workshops.

Außerdem bin ich für verschiedene Unternehmen und Verbände in ganz Deutschland bestellt als externer Datenschutzbeauftragter nach der DSGVO.

Timo Schutt
Sebastian Heck
Sie wollen mich kennenlernen? Sie brauchen Unterstützung im Datenschutz? Sie suchen einen Datenschutzbeauftragten?
Schreiben Sie mir eine E-Mail

Was macht Timo Schutt im Datenschutzrecht?

  • Erstellung von Datenschutzhinweisen (für Vertragspartner, Kunden, Arbeitnehmer, Bewerber, Besucher usw.) und Einwilligungstexten (bspw. für Fotonutzung)
  • Durchführung oder Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
  • Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Verträgen über die Gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Unterstützung bei der Erstellung von Lösch- oder Zugriffskonzepten sowie Konzepte für Videoüberwachungen
  • Überlassung von Checklisten, Mustern und Vorlagen für Ihre Datenschutz-Compliance
  • Erstellung von Guidelines für die internen Unterweisungen im Datenschutz, für die Kommunikation in Sozialen Medien und IT-Sicherheit
  • Erstellung von Richtlinien/Policies für Datenpannen, Betroffenenrechte, IT-Sicherheit, KI-Nutzung im Unternehmen usw.
  • Durchführung von Schulungen online und in Präsenz zu allen Themen des Datenschutzes u.a.
  • Persönliche Beratungen und Besprechungen im Datenschutz
  • Alle weiteren Tätigkeiten, um Sie und Ihr Unternehmen Datenschutzkonform zu machen
anyaberkut (canva)

Rechtsanwalt Schutt kann Ihr Datenschutzbeauftragter sein!

Timo Schutt ist für Unternehmen und Verbände als bestellter externer Datenschutzbeauftragter oder als Datenschutzberater tätig. Profitieren auch Sie von seinem langjährigen Know-How im Datenschutzrecht und als langjährig spezialisierter Rechtsanwalt!

Mehr über Timo Schutt

Interviews & Presse
  • Experten-Interview mit der BILD Zeitung zum Thema Nutzung von VPN bei Streaming-Diensten am 15.02.2021
  • Interview für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zum Gesetzentwurf für „fairen Wettbewerb“ des Justizministeriums
  • Interview für die Neue Zürcher Zeitung zum Thema „Kann man Hass verbieten? – Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz“
  • Interview für die Badische Zeitung zum Thema „Hasskommentare im Internet“
  • Radio-Interview mit SWR1 DER ABEND zum Thema Phishingmails, Onlinebanking & Webshop-Betrug [Podcast, Interview ab Minute 21:00]
  • Experten-Interview mit der Zeitschrift MARKT UND MITTELSTAND für die Ausgabe 11/2013 zum Thema „Werbung – Was ist erlaubt, was verboten“
  • Veröffentlichung in der Fachzeitung DV-DIGITAL zur Zulässigkeit von Software-Audits
  • Artikel in der Fachzeitung IT-MITTELSTAND zur Zulässigkeit von Software-Audits
  • Experten-Interview mit der Zeitschrift MARKT UND MITTELSTAND zum Thema „Datenschutz in Deutschland“
  • Experten-Interview für CHIP-ONLINE zur Haftung bei veralteter Firmen-Homepage
  • Experten-Interview für CHIP-ONLINE zur Frage der Haftung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verlust von Tablets & Smartphones der Firma
  • Experten-Interview für Nachrichten bei RTL Punkt 6 zum Aufruf der Schauspielerin Anna Loos an Hacker bei Facebook
  • Experten-Interview für das ARD-Morgenmagazin zur Urteilsverkündung des BGH bzgl. Haftung von Google für Blogeinträge
  • Experten-Interview für den ARD Ratgeber Recht vom 10.09.2011 zum Thema „Auf ewig im Netz – wie man mit digitalen Spuren nach dem Tod umgeht“
  • Kommentar am 14.03.2011 zum BGH-Urteil bzgl. Haftung für illegale Downloads bei business-on.de
  • Experten-Interview am 01.03.2011 bei it-business.de zum Thema Haftungsfalle Pflichtangaben im Internet
  • Experten-Interview mit business-wissen.de zum Thema Software-Lizenzmanagement
  • Interview u.a. in der Zeitung Weser-Kurier am 18.03.2010 zum Thema Urheberrechtsverletzungen im Internet
  • Interview im Sonntagsgespräch am 22.11.2009 der Zeitschrift BuchMarkt zum Thema Verfolgung illegaler Downloads im Internet
  • Experten-Interview mit SPIEGEL ONLINE am 25.08.2008 zur Änderung des Urheberrechts (so genannter 2. Korb der Urheberrechtsnovelle)
  • Experten-Interview im Deutschlandfunk am 23.05.2008 zur Änderung des Urheberrechts (2. Korb der Urheberrechtsnovelle) [Audio-Stream]
  • Erwähnung in einem Artikel am 20.03.2008 der Netzeitung zum Thema Internet-Piraterie
  • Einladung und Teilnahme an der Podiumsdiskussion des Heise-Verlags am 06.03.2008 zum Thema Filesharing auf der Computermesse Cebit 2008 im Heise Forum
  • Interview mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL am 23.01.2006 zum Thema Filesharing
Referent auf Tagungen und Kongressen
  • Dozent verschiedener Workshops und Seminare zum IT-Recht, insbesondere zu den Themen Internetrecht, Rechtssichere Homepage, Internet und Urheberrecht, Datenschutz, IT- und Softwarerecht, E-Mail-Recht, Softwarelizenzierung, E-Commerce und IT-Compliance, Social-Media-Recht
  • Regelmäßiger Referent in der Technologiefabrik Karlsruhe zu verschiedenen Themen des IT-Rechts
  • Referent in Rahmen des Round Table beim Cyberforum e.V. zu den Themen IT-Recht & Internetrecht
  • Mitbegründer des Round Table IT-Recht des HighTech.Unternehmer.Netzwerk Cyberforum e.V.
  • Vorträge im Rahmen des Webmontag in Karlsruhe & des Webmontag Rhein-Neckar in Mannheim
  • 2023: Vortrag auf einer Fachveranstaltung zum Datenschutz des TÜV Nord zu den Einwilligungserfordernissen bei Website-Tracking
Meine Mandanten

Meine Mandanten sind Unternehmen und Unternehmer, wie bspw. Verbände, Vereine, App-Entwickler, Software-Entwickler, IT-Unternehmen, Systemhäuser, Softwarehäuser, Shop-Betreiber, Biotech-Unternehmen, Logistik-Firmen, Personaldienstleister usw.

Als Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragter bin ich branchenunabhängig für viele mittelständische Unternehmen tätig.

Was bedeutet die Bezeichnung "Fachanwalt"?

Für manche Rechtsgebiete gibt es für Rechtsanwälte auch sog. Fachanwalts-Titel.

Timo Schutt ist Fachanwalt für IT-Recht.

Den Titel „Fachanwalt“ bekommt nur verliehen, wer

  • mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist, und
  • besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet hat. Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.

Fachanwälte müssen pro Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung absolvieren und gegenüber ihrer Anwaltskammer nachweisen.

Nicht für jedes Fachgebiet gibt es auch Fachanwalts-Titel. So gibt es bisher keinen Fachanwalts-Titel für das Datenschutzrecht. Er darf sich also nicht „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ nennen – aber bspw. „Experte“ oder „Spezialist für Datenschutzrecht“, da er nachweislich auf diesen Themenbereich spezialisiert ist und damit über erheblich mehr Fachwissen verfügt als der durchschnittliche Rechtsanwalt. Dasselbe gilt für das Internetrecht: Einen „Fachanwalt für Internetrecht“ gibt es ebenfalls nicht. Aber er darf sich „Spezialist“ oder „Experte für Internetrecht“ nennen.

Berufliche Mitgliedschaften
  • Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit)
  • Cyberforum HighTech.Unternehmer.Netzwerk e.V.
  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
Private Mitgliedschaften und Engagement
  • Ehem. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wimpfen
  • Mitglied im Bürgerverein Mühlburg 1898 e.V.
  • Mitglied und ehem. Kassenprüfer im Bildungsverein Karlsruhe e.V.
  • Mitglied der Vereinigung der Liberalen Juristen Baden-Württemberg e.V.
Einwilligung*
Scroll to top