Mit Urteil vom 19. März 2025 (Az.: 10 A 5385/22) hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass Webseitenbetreiber bei der Gestaltung ihrer Cookie-Banner Inhalte besonders sorgfältig vorgehen müssen. Wer eine Schaltfläche „Alle akzeptieren“ anbietet, muss auf derselben Ebene auch eine klar erkennbare Option „Alles ablehnen“ einbauen. Andernfalls ist die Einwilligung unwirksam – und das hat rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen.

Diese Entscheidung betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern jede Webseite, die Cookies oder Tracking-Technologien einsetzt.

Warum der Cookie-Banner-Inhalt jetzt besonders wichtig ist

Beim ersten Besuch einer Webseite erscheint heute fast immer ein Einwilligungsbanner. Was viele Website-Betreiber unterschätzen: Der konkrete Cookie-Banner Inhalt entscheidet, ob die Einwilligung der Nutzer überhaupt rechtswirksam ist.

Das Verwaltungsgericht Hannover stärkt mit seinem Urteil die Nutzerrechte und fordert ein Ende manipulativer Gestaltung. Im konkreten Fall hatte ein Medienunternehmen die Zustimmung zu Cookies durch eine auffällige „Alle akzeptieren“-Schaltfläche eingeholt – die Ablehnung hingegen war deutlich komplizierter und versteckt.

Das Gericht kritisierte unter anderem folgende Punkte im Cookie-Banner Inhalt:

  • Ablehnen war schwieriger als akzeptieren (mehr Klicks, verschachtelte Menüs).

  • Es fehlte ein klarer Hinweis, dass überhaupt eine Einwilligung eingeholt wird.

  • Formulierungen wie „optimales Nutzungserlebnis“ oder „akzeptieren und schließen“ waren irreführend.

  • Der Umfang der Datenverarbeitung und die Zahl der Drittanbieter waren nicht ersichtlich.

  • Hinweise zum Widerruf und zur Datenverarbeitung außerhalb der EU waren versteckt.

Rechtlicher Hintergrund: DSGVO und TDDDG

Der Cookie-Banner Inhalt muss den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) entsprechen. Das bedeutet konkret:

  • Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und eindeutig sein.

  • Nutzer dürfen nicht durch Gestaltung oder Formulierungen zur Zustimmung gedrängt werden.

  • Technische oder gestalterische „Tricks“ (sog. Dark Patterns) sind unzulässig.

Diese Anforderungen haben bereits mehrere Gerichte bestätigt – etwa das OLG Köln (MMR 2024, 794) und das LG Rostock (ZD 2021, 166). Das Urteil des VG Hannover reiht sich nahtlos in diesen Trend ein.

Was jetzt auf Ihrer Website im Cookie-Banner enthalten sein muss

1. Gleichwertige Schaltflächen auf der ersten Ebene

Wenn Ihre Webseite eine „Alle akzeptieren“-Schaltfläche anbietet, muss unmittelbar daneben auch eine „Alles ablehnen“-Option verfügbar sein – im selben Layout, gleicher Sichtbarkeit und ohne Umwege. Die Ablehnung über verschachtelte Menüs oder zweite Ebenen ist unzulässig.

2. Klarer, verständlicher Cookie-Banner Inhalt

Der Banner muss eindeutig darüber informieren:

  • Welche Daten verarbeitet werden,

  • wer (inkl. Drittanbieter) beteiligt ist,

  • wohin Daten übermittelt werden (auch Drittstaaten) und

  • wie und wann Nutzer ihre Einwilligung widerrufen können.

Dabei gilt: Alle Informationen müssen direkt zugänglich sein – nicht erst nach Scrollen oder in versteckten Unterpunkten.

3. Vermeidung manipulativer Gestaltung

Der Cookie-Banner Inhalt darf keine irreführenden Begriffe enthalten wie „Erlebnis verbessern“ oder „notwendige Optimierung“. Auch farbliche Hervorhebungen von Zustimmungsoptionen gegenüber Ablehnungsoptionen werden zunehmend kritisch gesehen.

Was droht bei fehlerhaftem Cookie-Banner-Inhalt?

  • Die Einwilligung gilt als nicht wirksam.

  • Der Einsatz von Cookies und Trackern ist damit rechtswidrig.

  • Es drohen Bußgelder, Abmahnungen und aufsichtsbehördliche Maßnahmen.

Hinzu kommt: Ein fehlerhafter Cookie-Banner Inhalt gefährdet das Vertrauen der Nutzer – und damit die Conversion auf Ihrer Seite.

Unser Fazit: Jetzt handeln und Cookie-Banner Inhalte rechtskonform gestalten

Das Urteil des VG Hannover bestätigt einmal mehr: Der Inhalt von Cookie-Bannern ist kein reines Gestaltungsthema – sondern ein handfestes Datenschutzrisiko, das ernst genommen werden muss.

Webseitenbetreiber sollten jetzt prüfen:

  • Entspricht unser Cookie-Banner den aktuellen rechtlichen Anforderungen?

  • Werden Ablehnungsoptionen gleichwertig dargestellt?

  • Ist der Inhalt des Banners transparent, vollständig und verständlich?

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Einwilligungsbannern – inklusive technischer Umsetzung, Drittanbieterbewertung und Widerrufslogik.