Tag "Artikel 35"

Was ist eine Datenschutzfolgenabschätzung?

Mit Geltung der DSGVO wurde die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) eingeführt. Nach Artikel 35 DSGVO ist eine solche DSFA immer dann durchzuführen, wenn „eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge“ hat.

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